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Barrierefreiheit · Recht · Mai 2026

BFSG-Checkliste 2026: Was KMUs jetzt umsetzen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz in Kraft. Wer ist betroffen, was muss konkret umgesetzt werden, und welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

11 Min · von Edgar Oganisjan
Disclaimer: Dieser Artikel ist eine praxisorientierte Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Lass deine konkrete Situation im Zweifel von einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei prüfen.

Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie EAA (European Accessibility Act). In Österreich gilt das parallele Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide Gesetze verpflichten Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu digitaler Barrierefreiheit – und beide werden bei Verstößen sanktioniert.

Die Aufregung in vielen KMUs ist groß, die Informationslage uneinheitlich. Dieser Artikel räumt auf: Wer ist wirklich betroffen, was muss umgesetzt werden, was sind die wichtigsten technischen Anforderungen, und mit welchen Strafen ist bei Verstößen zu rechnen.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz gilt für Wirtschaftsakteure, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten. In der Praxis betroffen sind:

  • Online-Shops aller Art (B2C), die Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreiben
  • Buchungssysteme für Hotels, Restaurants, Events, Tickets, Mobilität
  • Apps und Webportale von Banken, Versicherungen, Energieversorgern
  • E-Books, E-Reader, App-Stores
  • Personenbeförderungs-Dienste (Buchungen, Auskünfte, Echtzeitinformation)
  • Telefondienste, Smartphone-Geräte, Computer-Hardware

Wichtig: Reine B2B-Angebote (kein Verbraucher als Empfänger) und reine Inhalts-Websites (Visitenkarten-Sites, Blogs, Vereine) sind nicht direkt vom BFSG erfasst. Aber: Sobald du Online-Käufe oder Buchungen ermöglichst, fällst du unter das Gesetz.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter € 2 Mio. sind bei Dienstleistungen (z. B. Online-Shops) ausgenommen. Bei Produkten (z. B. E-Reader-Hardware) gibt es keine Ausnahme. Achtung: Auch wenn du formal ausgenommen bist, gilt das BFSG indirekt – nämlich dann, wenn du Produkte einsetzt, die selbst BFSG-konform sein müssen, oder wenn du in B2B-Lieferketten als Zulieferer agierst.

Was muss konkret barrierefrei sein?

Das Gesetz verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.1 Level AA aufbaut – und seit 2024 schrittweise auf WCAG 2.2. Konkret heißt das für deine Website oder deinen Shop:

1. Wahrnehmbarkeit

  • Alt-Texte für alle aussagekräftigen Bilder. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="".
  • Untertitel für Videos, Transkripte für Audio-Inhalte.
  • Farbkontraste: Mindestens 4.5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift und UI-Komponenten.
  • Skalierbarkeit: Text bis 200 % vergrößerbar ohne Funktionsverlust und ohne horizontales Scrollen.
  • Keine Information allein über Farbe: Pflichtfelder dürfen nicht nur rot markiert sein – sie brauchen auch ein Symbol oder Text.

2. Bedienbarkeit

  • Tastatur-Bedienbarkeit: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein. Kein Tastatur-Trap.
  • Sichtbarer Fokus: Aktive Elemente müssen visuell klar markiert sein (kein outline: none ohne Ersatz).
  • Genug Zeit: Sitzungen mit Timeout brauchen Verlängerungs-Optionen.
  • Keine epileptischen Reize: Keine Inhalte mit mehr als 3 Blitzen pro Sekunde.
  • Skip-Links: „Zum Inhalt springen“ am Anfang jeder Seite für Screenreader-Nutzer.

3. Verständlichkeit

  • Sprache deklarieren: <html lang="de"> ist Pflicht.
  • Konsistente Navigation: Hauptmenü und wiederkehrende Elemente müssen seitenübergreifend an gleicher Stelle sein.
  • Fehlerhinweise: Konkret und verständlich – nicht „Eingabe ungültig“, sondern „Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein“.
  • Hilfetexte und Labels: Jedes Formularfeld braucht ein verbundenes Label.

4. Robustheit

  • Valides HTML: Saubere Semantik, korrekt geöffnete und geschlossene Tags.
  • ARIA-Attribute nur dort, wo sie nötig sind. Native HTML-Elemente bevorzugt.
  • Status-Meldungen: Live-Bereiche (z. B. „Produkt wurde in den Warenkorb gelegt“) für Screenreader.

Erklärung zur Barrierefreiheit – Pflicht-Dokument

Jede betroffene Website oder App braucht eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit – ein leicht auffindbares Dokument (z. B. im Footer verlinkt). Inhaltlich verlangt das Gesetz:

  1. Konformitätsstand (vollständig / teilweise / nicht konform)
  2. Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte mit Begründung
  3. Datum der Erstellung und letzte Aktualisierung
  4. Bewertungsmethode (Selbstbewertung oder externes Audit)
  5. Kontakt für Feedback und Schlichtungsstelle

Wir haben für unsere eigene Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt, die du als Vorlage nutzen kannst.

Strafen und Sanktionen

Verstöße gegen das BFSG sind keine Bagatelle:

  • Bußgelder bis zu € 100.000 pro Verstoß (DE) bzw. € 80.000 (AT)
  • Untersagungsverfügung: Die Marktüberwachungsbehörde kann den Vertrieb deiner Dienstleistung im EU-Raum stoppen
  • Abmahnungen durch Verbände: Behindertenverbände und Verbraucherschutz-Organisationen können kostenpflichtig abmahnen
  • Reputationsschaden: BFSG-Klagen gegen bekannte Marken erscheinen regelmäßig in Fachmedien

Praktische Checkliste für KMUs

Hier die Schritte, die du in den nächsten Wochen umsetzen solltest, wenn du noch nicht BFSG-konform bist:

  1. Status-Audit machen: Tools wie axe DevTools, WAVE, Lighthouse Accessibility-Score, Pa11y. Ergebnis: Liste aller WCAG-Verstöße.
  2. Prioritätenliste: Kritische Verstöße zuerst (Tastatur-Bedienbarkeit, Kontraste, Alt-Texte für Produktbilder, Formular-Labels, Fehlermeldungen im Checkout).
  3. Fixe technische Basics: Saubere Semantik, lang-Attribut, Skip-Links, Fokus-Stile, Form-Labels.
  4. Ergänze Hilfsfunktionen: Accessibility-Widget mit Schriftgrößen-Zoom, hohem Kontrast, Reduced-Motion-Mode.
  5. Teste mit Screenreader: NVDA (Windows, kostenlos), VoiceOver (Mac, integriert) – mindestens den Checkout, das Kontaktformular und die Produktdetailseiten.
  6. Erkläre Barrierefreiheit: Eigene Seite veröffentlichen, im Footer verlinken, Stand und Stelle für Feedback nennen.
  7. Schule dein Team: Wer regelmäßig Inhalte einpflegt, muss wissen, wie man Alt-Texte schreibt, Überschriften strukturiert und Links benennt.
  8. Plane jährliches Re-Audit: Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt. Bei jedem größeren Release prüfen.

Was kostet die Umsetzung?

Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Realistische Bandbreiten aus unseren Audits:

  • Kleine Business-Site (gut gebaut): 8–20 Stunden Aufwand, ca. € 800–€ 2.000
  • Standard WordPress-Site: 20–60 Stunden, € 2.000–€ 6.000
  • WooCommerce-Shop: 40–120 Stunden, € 4.000–€ 12.000
  • Komplexe B2B-Plattform / Custom-App: 80–400 Stunden, € 8.000–€ 40.000

Wenn deine Website aktuell mit einem überladenen Page-Builder gebaut wurde, kann die Umsetzung mehr Aufwand bedeuten als ein kompletter Relaunch mit barrierefreiem Custom-Theme. Ein BFSG-Audit klärt das in wenigen Tagen.

Fazit

Das BFSG ist kein Bürokratiemonster, sondern ein vergleichsweise pragmatischer Pflichtkatalog – die meisten Anforderungen sind ohnehin gute Webentwicklung. Wer seine Website oder seinen Shop schon mit Standards der letzten zehn Jahre baut, hat 70 % der Anforderungen automatisch erfüllt. Die restlichen 30 % sind machbar – aber sie verschwinden nicht von selbst. Wenn du Online-Käufe, Buchungen oder Reservierungen anbietest und noch nichts unternommen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Über den Autor

Edgar Oganisjan ist Gründer von Skins4You. Wir bauen Websites WCAG 2.2 AA-konform und auditieren bestehende Projekte auf BFSG-Konformität. Mehr zu unserer Barrierefreiheits-Praxis →

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